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T!pps 4 Fakten zur Alleinarbeit

Gebäudereinigerin arbeitet alleine mit einer Reinigungsmaschine.

 

1. Arbeitest du außerhalb der Sicht und Rufweite anderer, muss deine Chefin oder dein Chef sicherstellen, dass du im Notfall gerettet werden kannst. Deshalb solltest du wissen, wie Hilfe für dich organisiert ist.

 

 

2. Mindestens einmal im Jahr erhältst du die hierzu nötige Unterweisung. Dort erfährst du alles über die zuständigen Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie die festgelegten Abläufe der Rettungskette – bleiben bei dir Fragen offen, sprich sie direkt an.

 

 

3. Bei erhöhter Gefährdung sind Personen-Notsignal-Anlagen erforderlich. Wichtig: Aus Datenschutzgründen ist eine permanente Überwachung nicht erlaubt. Ein Alarm darf nur im Ernstfall ausgelöst werden. Ein Handy mit Personentracking reicht daher nicht aus.

 

 

4. Wenn es besonders gefährlich ist, wie zum Beispiel im Gleisbau, ist Alleinarbeit verboten.