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T!pps Kiffen – besser nicht

Zwei Hände übergeben eine Cannabis-Zigarette.

Auch wenn der Erwerb und Konsum von Cannabis seit April unter bestimmten Voraussetzungen straffrei ist, stellt Kiffen bei der Arbeit ein Sicherheitsrisiko dar – sowohl für dich als auch für andere. Das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften geben klar vor: Niemand darf sich durch den Konsum von Drogen, Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen, in dem er oder sie sich selbst oder andere gefährdet.

Solltest du unter dem Einfluss von Cannabis bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin einen Unfall haben, kann dein Versicherungsschutz bei der BG BAU unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Schlimmer noch: Kommen dabei andere Personen zu Schaden, musst du unter Umständen sogar Schadenersatz zahlen!

Weitere Informationen hier.