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T!pps Gut zu wissen!

Zwei Beschäftigte in einem Lager. Der Jüngere hält ein Gebinde mit Gefahrstoffen in der Hand.

Deine Chefin oder dein Chef muss ein Expositionsverzeichnis für besondere Gefahrstoffe führen!

Asbest, PAK oder bestimmte Schwermetalle – auf Baustellen kann man Stoffe antreffen, die besonders krank machen können. Sie können schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen und bestimmte Krankheiten, beispielsweise Krebs, hervorrufen. Wenn du mit besonderen Gefahrstoffen arbeitest, muss deine Chefin oder dein Chef dich und die jeweiligen besonderen Gefahrstoffe, mit denen du gearbeitet hast, in einem Expositionsverzeichnis führen. 

So ein Expositionsverzeichnis ist die ZED. ZED steht für „Zentrale Expositionsdatenbank“. Hier kann deine Chefin oder dein Chef bei Tätigkeiten mit besonders gesundheitsgefährdenden Stoffen die Einträge direkt vornehmen. Diese Informationen werden – je nach Gefahrstoff – zwischen 5 und 40 Jahren gespeichert, da Krankheiten wie Krebs oft erst viele Jahre später entstehen. 

Aber Achtung: Nicht jede Tätigkeit mit einem Gefahrstoff muss in einem Expositionsverzeichnis wie der ZED eingetragen werden. Nur Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die später, lange nach der Arbeit, besonders schwere gesundheitliche Schäden hervorrufen können, werden hier gespeichert. 

Frag deine Chefin oder deinen Chef, ob sie oder er auch ein Expositionsverzeichnis führt und deine Arbeiten mit Gefahrstoffen darin auflistet. Denn so steht es in der Gefahrstoffverordnung. Es kostet dich nichts und schützt dich und deine Familie – so kann auch nach Jahren noch eine Berufskrankheit anerkannt werden und die Berufsgenossenschaft bezahlt die Versorgung.

 

Schau dir das TikTok-Video ZED kurz erklärt an!