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T!pps Unter 18? Das gilt!

Auszubildende in der Gebäudereinigung läuft mit Ausbilder einen Flur entlang.

Gut geregelt!

1. Arbeitszeit

Du darfst im Reinigungsgewerbe und auf dem Baunormalerweise nur 8 Stunden am Tag und von Montag bis Freitag nicht mehr als 40 Stunden arbeiten.

 

2. Pausen

Bei mehr als 4,5 und bis zu 6 Stunden Arbeit hast du 30 Minuten Pause. Bei mehr als 6 Stunden Arbeit stehen dir 60 Minuten Pause zu.

 

3. Sicherheit

Ohne Unterweisung darfst du nicht anfangen zu arbeiten! Du darfst nicht mit gefährlichen Stoffen, gefährlichen Maschinen oder bei sehr hoher Lautstärke arbeiten. Ausnahme: Wenn es für deine Ausbildung notwendig ist und eine Ausbilderin oder ein Ausbilder dabei ist! Wichtig: Niemand darf dich zu gefährlicher Arbeit zwingen!

 

4. Gesundheitscheck

Vor dem ersten Arbeitstag musst du zu einer Ärztin oder einem Arzt. Sie oder er prüft, ob du fit für die Arbeit bist. Wenn du nach einem Jahr Ausbildung immer noch unter 18 Jahren alt bist, musst du dich nochmal medizinisch checken lassen.

 

Diese gesetzlichen Regelungen für Personen unter 18 Jahren stehen im Jugendarbeitsschutzgesetz.