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Regeln für Wand- und Bodenbelagsarbeiten

Jedes Gewerk hat seine speziellen Anforderungen. Um diesen gerecht zu werden, findest du hier gewerkespezifische Regeln, die mögliche Gefahren und Maßnahmen bei Wand- und Bodenbelagsarbeiten behandeln. Ein Klick auf das jeweilige Bild zeigt die korrekte Handlung und die entsprechende Regel an. 

  • 1. Wir sichern uns gegen Absturz und Durchsturz.

  • 2. Wir benutzen nur sichere Verkehrswege und freigegebene Gerüste.

  • 3. Wir verwenden tragbare Leitern nur, wenn es keine sicheren Alternativen gibt. Wir sichern Leitern gegen Wegrutschen und Umkippen.

  • 4. Wir beachten die Schutzvorschriften beim Umgang mit Gefahrstoffen, bereiten den Arbeitseinsatz gewissenhaft vor und verzichten auf Improvisation.

  • 5. Wir benutzen nur mängelfreie und geeignete Maschinen und bedienen diese vorschriftsmäßig.

  • 6. Wir benutzen immer die geeigneten, erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen.

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Ein Unfall mit Folgen: „Ich wich aus und trat ins Leere.“

Olaf T., Estrichleger: „Unsere Firma hatte den Auftrag, Estrich im ersten Obergeschoss eines Hauses zu verlegen. Die Arbeiten gingen gut voran. Der Estrich war bereits ausgebracht und getrocknet. So machte ich mich daran, den Belag mit meiner Glättmaschine zu bearbeiten. Leider habe ich vorher nicht wirklich auf die Absicherung der Baustelle geachtet. Dadurch fiel mir nicht auf, dass mein Kollege Guido beim vorherigen Verputzen den Seitenschutz für eine Bodenöffnung und den Treppenschacht entfernt hatte. Am Ende wurde mir eine Unebenheit im Estrich zum Verhängnis. Ich wich mit der Maschine aus und trat ins Leere. Ich hatte die Bodenöffnung übersehen und fiel ein Stockwerk nach unten ins Erdgeschoss. Ich hatte riesengroßes Glück, dass dort bereits eine Styropor-Dämmschicht ausgelegt worden war, die meinen Sturz abgefangen hat. Sonst wäre es wahrscheinlich viel schlimmer ausgegangen. Ganz unverletzt blieb ich trotzdem nicht. Meine Lendenwirbelsäule wurde durch den Sturz geprellt. Das war sehr schmerzhaft.“

Sergio P., Anlagenmechaniker und Augenzeuge: „Meine Firma wurde damit beauftragt, den Duschabfluss im Badezimmer des Erdgeschosses einzubauen. Ich machte mich gerade an die Arbeit, als ich plötzlich einen lauten Schrei hörte. Ich ging aus dem Bad um nachzuschauen – und sah Olaf auf dem Styropor liegen. Er krümmte sich vor Schmerzen und ich rief sofort den Notarzt.“

Guido F., Stuckateur und Kollege: „An dem Tag, als der Unfall passierte, hatte ich im Obergeschoss Putzarbeiten durchgeführt und dafür den Seitenschutz entfernt. Mir tut leid, dass Olaf dadurch gestürzt ist, aber ich bin ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass der Bauunternehmer wieder eine neue Absturzsicherung einrichtet. Das ist eigentlich seine Aufgabe und nicht unsere. Ich habe in der Regel so viel zu tun, dass ich mich nicht auch noch darum kümmern kann. Aber der Unfall hat mich schon zum Nachdenken gebracht. Vielleicht hätte ich doch mehr darauf achten und mich nicht nur auf den Bauunternehmer verlassen sollen.“


Drei Fakten,...

... die wir über Wand- und Bodenbelagsarbeiten kennen sollten.