Direkt zu den Inhalten springen

Regeln für die Gebäudereinigung

Jedes Gewerk hat seine speziellen Anforderungen. Um diesen gerecht zu werden, findest du hier gewerkespezifische Regeln, die mögliche Gefahren und Maßnahmen bei der Gebäudereinigung behandeln. Ein Klick auf das jeweilige Bild zeigt die korrekte Handlung und die entsprechende Regel an. 

  • 1. Wir sichern uns an Absturzkanten.

  • 2. Wir sichern uns bei Lichtkuppeln, Öffnungen und nicht durchbruchsicheren Glasdächern gegen Absturz.

  • 3. Wir verwenden Leitern nur, wenn es keine sicheren Alternativen gibt. Wir sichern Leitern gegen Wegrutschen und Umkippen.

  • 4. Wir verwenden Maschinen sowie Anlagen vorschriftsmäßig. Wir achten auf Gefahrenbereiche von Maschinen.

  • 5. Wir vermeiden direkten Kontakt mit Reinigungs- sowie Pflegemitteln und achten auf die richtige Dosierung.

  • 6. Wir sorgen für sichere Verkehrswege und kennzeichnen Bereiche, in denen Feuchtreinigungsarbeiten durchgeführt werden.

Vorheriges Motiv Nächstes Motiv

Ein Unfall mit Folgen: „Ich musste viele Runden aussetzen!“

Sibylle K., 35, Gebäudereinigerin: „An diesem Tag sollte ich den Fußboden in einem Getränkelager reinigen. Das ist immer eine ziemlich klebrige Angelegenheit. Damit ich den Boden ordentlich sauber kriege, benutze ich ein hochkonzentriertes Reinigungsmittel, das ich vor Gebrauch normalerweise mit einem Dosiergerät verdünne. Diesmal wollte ich aber schnell fertig werden, schließlich stand am Abend mein Tanzkurs an. Deswegen dachte ich, das mache ich lieber unverdünnt – geht bestimmt schneller und gründlicher. Also goss ich das Reinigungsmittel direkt aus dem Kanister auf den Boden. Das war eine ziemlich schlechte Idee: Denn beim Wischen hab ich mir den Abzieher über den linken Fuß gezogen. Ich trug lediglich meine Gesundheitslatschen und habe mir den ganzen Fuß verätzt. Tanzen konnte ich erst Monate später wieder. Und die Narben sind heute noch zu sehen, sodass ich mich im Sommer kaum traue, offene Sandalen zu tragen.“

Anna S., Geschäftsführerin des Reinigungsunternehmens: „Ich war schockiert, als ich erfuhr, dass Sibylle mit Verätzungen ins Krankenhaus eingelifert worden war. Schließlich ist sie eine meiner zuverlässigsten und achtsamsten Angestellten. Seit dem Vorfall erinnere ich alle meine Beschäftigten immer wieder an die Sicherheitsregeln und bitte sie, vor allem bei Routinetätigkeiten ihr eigenes Verhalten immer wieder kritisch zu hinterfragen. Solche vermeidbaren Unfälle sollen nicht mehr passieren.“

Sibylle K.: „Heute weiß ich: Viel hilft nicht immer viel. Und was Reinigungsmittel betrifft, so arbeite ich mit denen nur noch genau nach Anleitung. Hier so leichtsinnig zu sein – das war es echt nicht wert. Das ist etwas, was ich an meine Kolleginnen und Kollegen weitergebe: Wir achten gegenseitig auf uns und unsere Gesundheit!“
 


Drei Fakten, ....

... die wir über Gebäudereinigung kennen sollten.