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Regeln für Betonbohren und -sägen

Jedes Gewerk hat seine speziellen Anforderungen. Um diesen gerecht zu werden, findest du hier gewerkespezifische Regeln, die mögliche Gefahren und Maßnahmen bei Betonbohr- und -sägearbeiten behandeln. Ein Klick auf das jeweilige Bild zeigt die korrekte Handlung und die entsprechende Regel an. 

  • 1. Wir sichern Absturzkanten.

  • 2. Wir sichern alle Bodenöffnungen und nicht durchbruchsicheren Bauteile.

  • 3. Wir benutzen nur sichere Verkehrswege.

  • 4. Wir benutzen nur sichere und freigegebene Gerüste.

  • 5. Wir arbeiten nur mit Blattschutz und bedienen die Maschinen vorschriftsgemäß.

  • 6. Wir benutzen immer die geeigneten, erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen.

  • 7. Wir arbeiten auf sicheren Arbeitsgerüsten, nicht auf Leitern.

  • 8. Wir sichern Bauteile und Lasten gegen Umstürzen und Herabfallen. Wir meiden Gefahrenbereiche von Lasten.

  • 9. Wir schlagen Lasten sicher an und benutzen nur geeignete Anschlagpunkte.

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Ein Unfall mit Folgen: „Ich war zu leichtfertig.“

Michael H., Kollege von Andreas: „Andreas und ich sollten im 4. Obergeschoss eines Rohbaus Kernbohrungen in einer Zwischenwand ausführen. Die Beleuchtung der Baustelle war unzureichend, sodass der Raum nur mäßig ausgeleuchtet war. In unmittelbarer Nähe von unserem Arbeitsplatz befand sich eine Bodenöffnung von ca. 1,2 m x 0,8 m für die spätere Hausinstallation. Wir hatten sie am Tag zuvor eingerichet, aus Zeitgründen aber nicht gesichert. Bei Bohrarbeiten trat mein Kollege dann schließlich in genau diese Bodenöffnung. Er stürzte ca. drei Meter tief in das darunterliegende Geschoss und verletzte sich schwer. Heute bedauere ich es sehr, dass wir die Öffnung damals nicht abgedeckt haben.“

Andreas R.: „Wir hatten es an dem Tag eilig. Anstatt die naheliegende Bodenöffnung zu sichern, haben wir uns gedacht, dass schon nichts passieren wird. Dabei werden wir jährlich bei der Arbeitsschutzanweisung auf typische Unfallgefahren hingewiesen. Während ich mich auf die Kernbohrmaschine konzentrierte, machte ich einen Schritt rückwärts und stürzte in die Bodenöffnung. Ich fiel drei Meter auf die darunterliegende Geschossdecke. Dabei zog ich mir schwere Verletzungen am Sprunggelenk zu. Nachher ist man immer klüger. Auf der Baustelle befand sich ja auch eigentlich genügend Abdeckmaterial, um die Bodenöffnung vorschriftsgemäß zu sichern. Die Zeit für Schutzmaßnahmen muss man sich einfach nehmen.“

Thomas S., Unternehmer: „Die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist mir wichtig. Als Unternehmer bin ich für die Umsetzung eines wirksamen Arbeitsschutzes zuständig. Bei Auftragseingang bespreche ich mit meinen Kunden die notwendigen Schutzmaßnahmen, wie etwa Gerüste, Absperrungen oder Abdeckungen. Sollte ich die Baustelle vorher nicht besichtigen können, müssen mich die Beschäftigten umgehend über mögliche Probleme informieren. Hierbei helfen Checklisten und die Jahresunterweisungen. Bei Gefährdungen und insbesondere bei Gefahr von Abstürzen dürfen die Arbeiten erst nach der Durchführung der geeigneten Schutzmaßnahmen anfangen.“


Drei Fakten, ...

... die wir über Betonbohren und -sägen kennen sollten.