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Regeln für Abbrucharbeiten

Jedes Gewerk hat seine speziellen Anforderungen. Um diesen gerecht zu werden, findest du hier gewerkespezifische Regeln, die mögliche Gefahren und Maßnahmen bei Abbrucharbeiten behandeln. Ein Klick auf das jeweilige Bild zeigt die korrekte Handlung und die entsprechende Regel an. 

  • 1. Wir sichern Absturzkanten.

  • 2. Wir sichern alle Bodenöffnungen und nicht durchbruchsicheren Bauteile.

  • 3. Wir benutzen nur sichere Verkehrswege.

  • 4. Wir benutzen nur sichere und freigegebene Gerüste.

  • 5. Wir halten uns außerhalb des Gefahrenbereichs von Abbruchmaschinen auf.

  • 6. Wir benutzen immer die geeigneten, erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen.

  • 7. Wir verwenden tragbare Leitern nur, wenn es keine Alternativen gibt. Wir sichern Leitern gegen Wegrutschen und Umkippen.

  • 8. Wir sichern Bauteile und Lasten gegen Umstürzen und Herabfallen. Wir meiden Gefahrenbereiche von Lasten.

  • 9. Wir arbeiten staubarm und benutzen Maschinen mit Absaugung.

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Ein Unfall mit Folgen: Bernd P. stürzte in die Tiefe.

Karsten O., Kollege von Bernd: "Bernd und ich sollten das 2. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses entkernen. Die Obergeschossdecke sollte eigentlich aus Holzbalken mit einer Holzdielung bestehen. Allerdings fehlte diese Holzdielung, weil sie vor kurzem wegen Feuchteschäden entfernt worden war. Während Bernd eine nicht tragende Zwischenwand abbrach, transportierte ich den Schutt über eine Schuttrutsche durch das Fenster ab. Plötzlich gab es einen lauten Schlag. Ich drehte mich zu Bernd um – doch der war nicht mehr da. Stattdessen klaffte da, wo er eben noch gestanden hatte, nur noch ein riesiges Loch: Bernd war durch die Holzbalkendecke gebrochen, drei Meter tief gestürzt und hat sich dabei schwer an der Wirbelsäule verletzt."

Bernd P.: "Fast 20 Jahre lang habe ich in der Abbruchbranche gearbeitet und war dabei immer unfallfrei. Diesmal hat es mich aber schwer erwischt. Ich bin froh, dass ich überhaupt noch lebe. Ich wusste zwar, dass man Holzbalkendecken ohne Holzdielung nur dann betreten darf, wenn man vorher durchtrittsichere Beläge ausgelegt hat. Eigentlich gab es auch mehr als genug Holzbohlen auf der Baustelle, die wir dafür hätten benutzen können. Aber Karsten und ich waren zu bequem, um sie hochzutragen. Und das war nicht nur ziemlich dumm, sondern sogar richtig fatal. Nur durch eine Notoperation konnte ich vor dauerhaften Schäden bewahrt werden. Unseren lange geplanten Urlaub müssen meine Frau und ich nun auch verschieben, bis ich wieder richtig gesund bin."

Jens A., Bauleiter: "Mich hat der Unfall gelehrt, meine Pflichten in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz noch genauer zu nehmen. Denn ich will auf gar keinen Fall, dass so was noch mal passiert. Es reicht nicht aus, lediglich geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, wie etwa durchtrittsichere Beläge, und eine baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Von nun an werde ich außerdem darauf achten, meine Beschäftigten anhand der Abbruchanweisung immer direkt vor Ort einzuweisen und regelmäßig zu prüfen, ob sie sich an alles halten."


Drei Fakten, ...

... die wir über Abbrucharbeiten kennen sollten.