Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.bau-auf-sicherheit.de.
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) bemüht sich, ihren Webauftritt www.bau-auf-sicherheit.de
barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie
Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt.
Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt www.bau-auf-sicherheit.de
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt bzw. überarbeitet.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:
BITV - Selbsttest
strich-komma
Königsstr. 32-33
48143 Münster
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei, da die Anforderungen der BITV 2.0 nicht immer erfüllt werden.
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
1. Barriere:
a. Beschreibung
Kontrastverhältnis: kontrastreiche Farben einsetzen - v.a. ausreichender Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarben
wurde umgesetzt. Logo- und Claim-Anpassungen müssen separat betrachtet werden.
b. Zeitplan
Abhängig von Entscheidung Logo- & Claim-Gestaltung
Entscheidung im letzten Quartal 2020
c. Barrierefreie Alternative
Alle Bilder und Logos sind mit alternativen Texten hinterlegt.
2. Barriere:
a. Beschreibung
Überarbeitungen der Seite „Leichte Sprache“. Durch die aktuelle Neugestaltung der Webseite muss der Inhalt der Seite
„Leichte Sprache“ überprüft und ggf. angepasst werden.
b. Zeitplan
Fertigstellung Ende Oktober 2020
c. Barrierefreie Alternative
Keine Alternativen
3. Barriere:
a. Beschreibung
Sliderfunktion auf der Startseite. Der Slider auf der Startseite ist nur teilweise barrierefrei. Im Zuge der Überarbeitung
der Webseite wird dieses Element durch barrierefreie Elemente ersetzt.
b. Zeitplan
Fertigstellung 30. Oktober 2020
d. Barrierefreie Alternative
Keine Alternativen
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3):
1. Teilbereich:
a. Beschreibung
Auf der Website befinden sich mehrere Videos, die die Inhalte der Seite abbilden.
Alle Inhalte der Filme sind innerhalb der Website in Textform vorhanden.
b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Die Filme müssen nachträglich alle untertitelt werden. Dafür müsste ein Transkript von jedem Film erstellt werden.
Da alle Inhalte der Filme auch auf der Website in Textform enthalten sind, stellt das eine unverhältnismäßige Belastung dar.
c. Barrierefreie Alternative
Alle Inhalte der Filme sind innerhalb der Website in Textform vorhanden.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin
Telefon: 030 85781-0
Telefax: 0800 6686688-37400
Bau-auf-Sicherheit(at)bgbau.de
Die BG Bau ist sehr daran interessiert ihr Angebot zu verbessern. Sollten Sie Inhalte entdecken, die für Sie eine Barriere darstellen, freuen wir uns über eine Rückmeldung.
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich sein sollte, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
Link zum Kontaktformular:
https://www.berlin.de/moderne-verwaltung/barrierefreie-it/anlaufstellen/landesbeauftragte/formular.989601.php
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:
https://www.berlin.de/moderne-verwaltung/barrierefreie-it/anlaufstellen/landesbeauftragte/artikel.988070.php
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de